Übungsleiter ohne Vereinsmitgliedschaft
Übungsleiter ohne Vereinsmitgliedschaft
Für Übungsleiter und Trainingshelfer die in keinem bayerischen Sportverein Mitglied sind besteht nach Auskunft des BLSV-Versicherungsbüros über den Sportversicherungsvertrag Haftpflicht ein Versicherungsschutz. Ein weitergehender Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages (z.B. Sportunfallversicherung) besteht jedoch nur, wenn es sich bei dem Übungsleiter um ein dem BLSV gemeldetes Mitglied handelt. Das Schreiben des Versicherungsbüros findet ihr
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Februar 2011 um 13:35 Uhr
Geschrieben von: Administrator
Freitag, den 11. Februar 2011 um 12:53 Uhr



